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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Betreuung

Matrjoschka Kindertagesstätte GmbH
Dachauer Straße 107, 80335 München
Stand: 28.07.2026

§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zum Betreuungsvertrag

  1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten nur, soweit sie in den jeweiligen Betreuungsvertrag einbezogen wurden.

  2. Maßgeblich für das einzelne Betreuungsverhältnis ist der zwischen der Einrichtung und den Sorgeberechtigten abgeschlossene Betreuungsvertrag einschließlich seiner Anlagen und gegebenenfalls individuell getroffener Vereinbarungen.

  3. Bei Abweichungen zwischen diesen allgemeinen Informationen und dem individuell abgeschlossenen Betreuungsvertrag gehen die Regelungen des individuellen Betreuungsvertrages vor.

  4. Die Veröffentlichung oder Änderung dieser Vertragsbedingungen auf der Website führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits bestehender Betreuungsverträge.

§ 2 Vertragsbeginn und Vertragsdauer

  1. Der Betreuungsvertrag beginnt zu dem im individuellen Betreuungsvertrag vereinbarten Datum.

  2. Der Betreuungsvertrag wird unbefristet abgeschlossen.

  3. Das Betreuungsjahr beginnt am 01.09. eines Jahres und endet am 31.08. des darauffolgenden Jahres. Das Ende des Betreuungsjahres führt nicht automatisch zur Beendigung des Betreuungsvertrages.

  4. Auch der Übergang eines Kindes von der Krippe in einen Kindergarten, das Erreichen des dritten Lebensjahres oder der Wechsel in eine andere Kindertageseinrichtung führt nicht automatisch zur Beendigung des Betreuungsvertrages.

§ 3 Öffnungs- und Schließzeiten

  1. Die Einrichtung ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.

  2. Die Einrichtung kann aus nicht vorhersehbaren Gründen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Epidemie, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt, vorübergehend geschlossen werden.

  3. Die Einrichtung darf an maximal 30 Werktagen im Kalenderjahr geschlossen bleiben. Während dieser Schließzeiten sind die vereinbarten Beiträge weiterhin zu entrichten. Bei einer Überschreitung von 30 Schließungstagen werden für die darüber hinausgehenden Schließtage keine Gebühren erhoben.

  4. In besuchsarmen Ferienzeiten kann die Einrichtung einen eingeschränkten Betrieb anbieten. Hierfür kann eine vorherige verbindliche Anmeldung verlangt werden.

  5. Die planmäßigen Schließzeiten werden grundsätzlich im September des Vorjahres bekannt gegeben.

§ 4 Betreuungs- und Buchungszeiten

  1. Die jeweils gebuchte Betreuungszeit ergibt sich aus dem individuellen Betreuungsvertrag.

  2. Die pädagogische Kernzeit ist von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Die Kinder sollen spätestens um 09:00 Uhr gebracht und grundsätzlich frühestens ab 15:00 Uhr abgeholt werden.

  3. Änderungen der Buchungszeit sind schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu erklären.

  4. Eine Erhöhung der Buchungszeit ist bei vorhandener Kapazität möglich. Eine Reduzierung ist maximal zweimal innerhalb eines Betreuungsjahres möglich und darf nicht zu einer Unterschreitung der Kernzeit führen.

  5. Bei verspäteter Abholung werden folgende Gebühren erhoben:

Bis 15 Minuten: 5,00 €
16 bis 30 Minuten: 10,00 €
31 bis 60 Minuten: 20,00 €

§ 5 Beiträge und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe des Betreuungsbeitrags und des Verpflegungsgeldes ergibt sich aus dem individuellen Betreuungsvertrag beziehungsweise der bei Vertragsabschluss geltenden Gebührenregelung.

  2. Die Beiträge sind für zwölf Monate im Jahr einschließlich der Ferien und planmäßigen Schließzeiten zu zahlen.

  3. Das Verpflegungsgeld ist eine monatliche Pauschale. Einzelne Abwesenheits-, Krankheits- oder Ferientage führen nicht zu einer anteiligen Erstattung.

  4. Die Beiträge sind spätestens bis zum 5. des Folgemonats zu entrichten und werden grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

  5. Bei Rücklastschriften tragen die Zahlungspflichtigen die tatsächlich entstandenen Bank-, Mahn- und Verzugskosten.

  6. Beginnt die Betreuung während eines laufenden Kalendermonats, werden der Betreuungsbeitrag und das Verpflegungsgeld für diesen Monat anteilig berechnet.

  7. Die Einrichtung ist berechtigt, die Beitragshöhe jährlich neu festzusetzen. Änderungen werden den Sorgeberechtigten rechtzeitig mitgeteilt.

§ 6 Anmeldekaution

  1. Bei Abschluss des Betreuungsvertrages ist eine Anmeldekaution in Höhe eines vollständigen Monatsbeitrags einschließlich Verpflegung zu zahlen.

  2. Die Kaution wird grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Beendigung des Betreuungsvertrages zurückgezahlt, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

  3. Offene Forderungen der Einrichtung können mit der Kaution verrechnet werden.

  4. Bei einer Kündigung durch die Sorgeberechtigten vor Beginn des ersten Betreuungsjahres kann zur Deckung des entstandenen Verwaltungsaufwands ein Betrag von 250,00 € einbehalten werden.

§ 7 Fehlzeiten und Krankheit

  1. Bei Krankheit oder sonstigem Fernbleiben ist die Einrichtung unverzüglich zu informieren.

  2. Die Sorgeberechtigten müssen der Einrichtung unverzüglich mitteilen, wenn bei dem Kind oder einer im selben Haushalt lebenden Person eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist.

  3. Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit, werden die Sorgeberechtigten benachrichtigt und müssen die zeitnahe Abholung des Kindes organisieren.

  4. Für Besuchsverbote, Wiederzulassung und gegebenenfalls erforderliche ärztliche Bescheinigungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Infektionsschutzgesetz, sowie die Anordnungen des Gesundheitsamtes.

§ 8 Kündigung und Vertragsbeendigung

  1. Beide Parteien können den Betreuungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.

  2. Eine Kündigung beziehungsweise Vertragsauflösung zum 31.05., 30.06. oder 31.07. eines Jahres ist ausgeschlossen.

  3. Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail an matrjoschka107@gmail.com zu erklären.

  4. Der Übergang von der Krippe in einen Kindergarten oder das Erreichen des dritten Lebensjahres beendet den Betreuungsvertrag nicht automatisch.

  5. Wechselt das Kind zum Ende des Betreuungsjahres in die Schule, bedarf es keiner gesonderten Kündigung.

  6. Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  7. Ein wichtiger Grund für die Einrichtung kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • die Sorgeberechtigten mit Zahlungen für mindestens zwei Monate in Verzug sind;

  • wiederholt oder erheblich gegen wesentliche Vertragsbestimmungen oder die Hausordnung verstoßen wird;

  • ein erkranktes Kind trotz eines bestehenden Besuchsverbots in die Einrichtung gebracht wird;

  • das Verhalten des Kindes das Kind selbst, andere Kinder oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich gefährdet.

  1. Misslingt die Eingewöhnung auch nach sechs Wochen und würde eine Fortsetzung das Kindeswohl unzumutbar beeinträchtigen, kann die Einrichtung den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Die Beiträge werden für diesen Zeitraum anteilig berechnet.

§ 9 Aufsichtspflicht

  1. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an einen Mitarbeiter der Einrichtung und endet mit der Übergabe an eine sorge- oder abholberechtigte Person.

  2. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit den Sorgeberechtigten, insbesondere Eltern-Kind-Festen, obliegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich den Sorgeberechtigten.

  3. Weitere abholberechtigte Personen müssen der Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden.

§ 10 Pädagogisches Konzept und Mitwirkung

  1. Die Einrichtung arbeitet nach einem bilingualen deutsch-russischen pädagogischen Konzept.

  2. Die Sorgeberechtigten erkennen das pädagogische Konzept und die Hausordnung an und unterstützen die pädagogische Arbeit der Einrichtung.

  3. Änderungen insbesondere der Anschrift, Kontaktdaten, Bankverbindung oder Sorgeberechtigung sind der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.

§ 11 Versicherung und Haftung

  1. Während des Besuchs der Einrichtung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

  2. Wegeunfälle sind der Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen.

  3. Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung und persönliche Sachen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz und Bildaufnahmen

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

  2. Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung beziehungsweise den Datenschutzinformationen zum Betreuungsvertrag.

  3. Bild- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen oder Marketingmaßnahmen werden nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und widerruflichen Einwilligung verwendet.

  4. Kontaktdaten von Sorge- oder Abholberechtigten werden nicht ohne eine geeignete Rechtsgrundlage oder ausdrückliche Einwilligung an andere Eltern weitergegeben.

§ 13 Änderungen und Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des individuellen Betreuungsvertrages bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

  2. Eine Änderung dieser Website oder der hier veröffentlichten Informationen verändert bestehende Betreuungsverträge nicht automatisch.

  3. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, bleibt der Betreuungsvertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

  4. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Anlagen:
Einwilligung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel/Teilnahme an Ausflügen und Spaziergängen
Nachweis der Früherkennungsuntersuchung
Einwilligung in die Zusammenarbeit mit der Schule/Entbindung Schweigepflicht
Belehrung der Eltern gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Sicherstellung der Informations- und Auskunftspflicht zum Datenschutz
Einwilligungserklärung zur Nutzung von Bild- und Filmaufnahmen für Marketingmaßnahmen

Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle bestehenden und zukünftigen Betreuungsverträge zwischen der Kindertagesstätte Matrjoschka GmbH und den Eltern.

Anlage 1. Einwilligung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel/Teilnahme an Ausflügen und Spaziergängen, die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden.

Mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel/Teilnahme an Ausflügen und Spaziergängen, die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden.
bin ich/sind wir einverstanden

Ich/wir sind darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung wie Laternenfest, Sommerfest u.a. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeitern der Einrichtung, sondern bei den Erziehungsberechtigten liegt.

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Anlage 2. Nachweis der Früherkennungsuntersuchung 

Kindertageseinrichtungen sind laut § 3 Abs. 4, AVBayKiBiG verpflichtet, bei der Anmeldung von Kindern darauf hinzuwirken, dass die Personensorgeberechtigten den Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorlegen bzw. diese durchführen lassen. 

   Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde vor
     gelegt.
   Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde nicht
     vorgelegt.

Es wurde auf die Verpflichtung der Personensorgeberechtigten zur Sicherung der Teilnahme des Kindes an den Früherkennungsuntersuchung (Art. 14 Abs. 1 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) hingewiesen.
Vor dem Hintergrund der Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung empfiehlt es sich, mit dem Kinderarzt bzw. bei der Vorsorgeuntersuchung Fragen zum Impfschutz des Kindes zu klären.
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Anlage 3. Einwilligung in die Zusammenarbeit mit der Schule/Entbindung Schweigepflicht

Hiermit entbinde/n ich/wir für mein/unser Kind die Mitarbeiterinnen und Leitung der Kita Matrjoschka von der Schweigepflicht wie folgt:

Gegenüber der Grundschule zwecks Informationsaustausch über den individuellen Entwicklungsstand meines/unseres Kindes.

Gegenüber anderen Institutionen, sofern ich/wir über den Informationsaustausch vorher informiert werde/n und nicht ausdrücklich widerspreche/n. 

Mir/uns ist bekannt, dass ich diese Schweigepflichtentbindung jederzeit schriftlich widerrufen kann.

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Anlage 4. Belehrung der Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß §34 Abs. 5. S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann den Kindergarten oder die Spielgruppe besucht, bzw. wo es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in den Kindergarten oder die Spielgruppe gehen darf, wenn: 

es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus. Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);

eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch HiB-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;

es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. 

Dies erklärt, dass im Kindergarten bzw. der Spielgruppe besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einem Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Krankheit hat, die einen Besuch des Kindergartens oder der Spielgruppe nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder durch Tröpfchen beim Husten und durch die Atemluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, das die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in den Kindergarten oder die Spielgruppe gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wenn ein Besuchsverbot des Kindergartens oder der Spielgruppe für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus, Windpocken und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Anlage 5. Sicherstellung der Informations- und Auskunftspflicht zum Datenschutz als Anlage zum Vertrag (Version vom 07.2024)
Die Kindertagesstätte Matrjoschka GmbH, Dachauer Str. 107, 80335 München, gilt im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung als verantwortliche Stelle. Sie wird vertreten durch die Trägerin und Geschäftsführerin Frau Tatiana Schwagrin.
Zur Sicherstellung des Datenschutzes gehören auch Informationen an betroffene Personen (Mitarbeiter_innen / Auszubildende / ehrenamtlich Tätige / Sorgeberechtigte / Abholberechtigte / betreute Kinder) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Anstellungs-, Ausbildungs-, Tätigkeits- oder Betreuungsverhältnisses entsprechend der Art. 12 – 23 DSGVO.     
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Sorgeberechtigten und betreuten Kindern erfolgt zu folgenden Zwecken: 
Verwaltung der Mitgliedschaften 
Verwaltung und Umsetzung der Betreuungsverhältnisse 
Erfüllung von Fördergrundlagen für Förderungen nach BayKiBiG, EKI-Modell, Münchner Förderformel, andere Förderungen und Spenden 
Zahlungsverkehr Betreuungsbeiträge, aus dem Betreuungsverhältnis entstehende Kosten 
Kommunikation, Umsetzung pädagogischer Standards, Gewährleistung qualitativer Standards der Erziehungspartnerschaft 
Dokumentation von Projekten, Aktionen und Veranstaltungen 
Präsentation von Veranstaltungen und Projekten innerhalb des Schulbetriebs 
Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen unserer Schule. 
Die Datenerhebung erfolgt aufgrund Vorgaben aus des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Lit. b, c, f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Daten erheben wir durch die Sorgeberechtigten.     
Die Einrichtung erfasst im Rahmen des Betreuungsverhältnisses folgende personenbezogene Daten und Informationen: 
Name, Adressen, Telefonnummern, E-Mailadressen, Kontodaten der Sorgeberechtigten 
Name, Geburtsdatum des Kindes, Besonderheiten im Bezug auf die Ernährung / Allergien 
Geschwisterkinder und deren Geburtsdatum im Rahmen der Betreuungsplatzvergabe 
Namen, Telefonnummern von Abholberechtigten 
Protokolle von Elterngesprächen, Protokolle von Fallbesprechungen im pädagogischen Team 
Ggf. Beobachtungsbögen und Bögen zur Sprachstandserhebung über das Kind 
Fotos und Videos der Kinder zur internen Dokumentation und pädagogischer Verwendung (z. B. Aushang in der Einrichtung, Portfolioarbeit, Fotoprojekte) 
Fotos und Videos der Kinder zur externen Dokumentation der Tätigkeit des Vereins für die Eltern und Interessenten in der Einrichtung und im Internet. 
Entsprechend der Erforderlichkeit erfolgt eine Übermittlung zweckbezogener Daten an folgende Dritte: 
Banken, Buchhaltung 
Landeshauptstadt München: Referat für Bildung und Sport, Andere Wohnsitzgemeinden bei Kindern mit auswärtigem Wohnsitz 
Land Bayern: Abteilung Zuschuss 
Sozialbürgerhaus des Sozialreferates (Wirtschaftliche Jugendhilfe) 
Regierung von Oberbayern 
Bezirk von Oberbayern (Integrationsplätze) 
Beratung, Coaching, Supervision in Anspruch genommen von pädagogischem Team / Vorstand 
Anderweitig zuständige Behörden (z. B. Statistik, meldepflichtige Krankheiten) 
Soweit die pädagogische Arbeit mit dem Kind eine Zusammenarbeit überdies mit anderen Stellen erfordert, dürfen diese Daten nur übermittelt werden, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis dies zulässt oder die Erziehungsberechtigten in diesem Vertrag oder in einer vertraglichen Nebenabsprache ihre Einwilligung hierzu erteilt haben.     
Bei der Kindertagesstätte handelt es sich um eine Einrichtung in der Organisationsform einer Elterninitiative. Um den Betrieb der Kindertagesstätte in ehrenamtlicher Eigenorganisation gewährleisten zu können, ist eine aktuelle interne Kontaktliste erforderlich. Hierbei werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, Emailadresse) aller Sorgeberechtigten an alle anderen Sorgeberechtigten und das pädagogische Team weitergegeben.  
Alle personenbezogenen Daten werden unter Verschluss gehalten. Die mit der Verarbeitung der persönlichen Daten betrauten Personen im Verein werden zur Verschwiegenheit und auf Einhaltung des Daten- und Sozialgeheimnisses verpflichtet.
Eine Löschung erfolgt abhängig von der Art der Daten, nach Ende des Betreuungsverhältnisses, entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Löschfristen oder nach Widerruf der Einwilligung.      
Der Anspruch auf Löschung und Einschränkung besteht insofern, als keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen betroffen sind, oder die Löschung und Einschränkung der Durchführung des Betreuungsverhältnisses nicht entgegensteht. 
Die Sorgeberechtigten haben Anspruch auf Einsicht in ihre persönlichen Daten und die ihres Kindes. Eine Einsichtnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag bei den Verantwortlichen.     
Es besteht ein Anspruch auf die Berichtigung der Daten, soweit diese dem Verein von den betroffenen Personen mitgeteilt wurden.     
Ebenso besteht das Recht auf Beschwerde gegenüber dem Verantwortlichen / des gesetzlichen Datenschutzbeauftragten / der vereinsintern mit dem Thema betrauten Person oder der zuständigen Aufsichtsbehörde: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53 1300, poststelle@lda.bayern.de 
 Ich habe diese Informationen zur Kenntnis genommen und ein Exemplar erhalten. 


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EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR NUTZUNG VON BILD UND
FILMAUFNAHMEN FÜR MARKETINGMAßNAHMEN (VERSION VOM 07.2024)
Hiermit erteile ich die Freigabe zur Nutzung von Bild und Filmaufnahmen
für:
______________________________________________________________
Vor- Nachname in Druckbuchstaben des Kindes
Freigabe erteilt durch:
______________________________________________________________
Vor- Nachname in Druckbuchstaben eines Elternteil / Erziehungsberechtigter

Die Einwilligungserklärung wird erteilt an:

Kindertagesstätte Matrjoschka GmbH
Trägerin und Geschäftsführerin Frau Tatiana Schwagrin
Dachauer Str. 107, 80335 München
Stv. Vladimir Dubinin:
Tel.: 089 / 57949131  und 
www.kindergarten-matrjoschka.de
E-Mail: matrjoschka107@gmail.com
(nachfolgend als „Einrichtung“ bezeichnet)

Die Einrichtung  darf Bild- und
Filmaufnahmen meines Kindes für folgende Themen verwenden und
veröffentlichen (bitte für entsprechende Freigabe ankreuzen):


Veröffentlichung in unseren Printmedien/Präsentationen. Auf unserer einrichtungseigenen Webseite unter https://www.kindergarten-matrjoschka.de/ und https://www.vorstadt-geckos.de/

Auf unserer Facebook-Seite und/oder Instagram-Seite (Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Ireland,)

Auf unserer TikTok-Seite (TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland)


Darf nicht veröffentlichen
Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke
oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahmen an nicht
benannte Dritte findet nicht statt.

Freiwilligen Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Ich bin damit einverstanden, dass die Einrichtung Bild- und Filmaufnahmen von mir ausschließlich für die oben genannten Zwecke anfertigt, speichert und verwendet. Soweit sich aus meinem Foto Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben. Zu den genannten Zwecken übertrage ich der Einrichtung die uneingeschränkten und unentgeltlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Aufnahmen.

Mir ist bewusst, dass Informationen im Internet weltweit zugänglich sind und mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden können, woraus sich unter Umständen von Dritten Persönlichkeitsprofile über mich erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Fotos, können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Website, auf der sie ursprünglich veröffentlicht wurden, weiterhin andernorts aufzufinden sind.
Mir ist nach den derzeit bekannten Informationen bewusst, dass Bild- und Filmaufnahmen bei Facebook und Instagram möglicherweise nicht dauerhaft gelöscht werden können, sondern stattdessen ggf. nur nicht mehr öffentlich gezeigt werden. Über die interne Nutzung von Fotos und Daten durch Facebook und Instagram – etwa zur Bildung von Persönlichkeitsprofilen – gibt es derzeit keine ausreichenden Informationen.]

Sollten digitale Fotos oder andere Dateiformate zur weiteren Verwendung durch mich zur Verfügung gestellt werden, bestätige ich hiermit, dass ich diese Fotos selbst aufgenommen habe und mit der Verwendung keine Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Die Zustimmung zur o. g. Verwendung erfolgt auf freiwilliger Basis. Ich bin jederzeit berechtigt, diese Zustimmung ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an
matrjoschka107@gmail.com zu widerrufen.
Bild- und Filmaufnahmen, auf welchen ich deutlich erkennbar bin, werden dann unverzüglich aus von der Webseite und den Kanälen der Sozialen Medien der Einrichtung entfernt.
 

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